TOTAL Nachhaltigkeit Mai2023 Screen
In der EU dürfen fluorhaltige Löschmittel, die PFOA und deren Vorläuferverbindungen enthalten, seit dem 04. Juli 2020 laut DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2020/784 nur noch bei strikter Einhaltung von Grenzwerten hergestellt und vertrieben werden. Eine Übergangsfrist bis zum 04. Juli 2025 gilt für Feuerlöschschäume in bestehenden Löschsystemen.
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